Stand: 07. Februar 2025
Veranstalter des Innovationspreis der Assekuranz ist zum einen die MORGEN & MORGEN GmbH (Elisabethenstrasse 20, 65428 Rüsselsheim) und zum anderen versicherungsmagazin (Springer Fachmedien Wiesbaden GmbH, Abraham-Lincoln-Straße 46, 65189 Wiesbaden). Ziel des Innovationspreises der Assekuranz ist es, echte Innovationen der Versicherungswirtschaft mit einer unabhängigen Auszeichnung hervorzuheben und die Innovationskraft der Versicherungswirtschaft zu fördern. Vermittler, Verbraucher und Arbeitnehmer sehen, wer Neues mit hohem Mehrwert schafft.
Teilnahmeberechtigt sind Unternehmen, Start-ups, und Einzelpersonen aus dem Bereich der Assekuranz, die eine innovative Lösung, ein Produkt oder eine Dienstleistung entwickelt haben, die in der Versicherungsbranche Anwendung findet.
Die Innovation wird hinsichtlich ihrer Neuwertigkeit und ihres Nutzens, den sie in einer oder in mehreren der drei Kategorien stiftet, bewertet.
Mit der Teilnahme am Bewerbungsverfahren erklären sich die Teilnehmer mit diesen Teilnahmebedingungen einverstanden.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt in gemeinsamer Verantwortlichkeit von MORGEN & MORGEN GmbH und des versicherungsmagazins. Die entsprechenden Informationen zur gemeinsamen Verantwortlichkeit nach Art. 26 Abs. 2 S. 2 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) finden Sie unter https://innovationspreis-der-assekuranz.de/datenschutzerklaerung/
Im Rahmen der ordnungsgemäßen Vertragsdurchführung setzt die MORGEN & MORGEN GmbH die auf der Seite LINK unter der Rubrik „Jury-Mitglieder“ genannten Personen als Subunternehmer ein, mit der Tätigkeit als Jury-Mitglied.