ALLGEMEINE TEILNAHMEBEDINGUNGEN

Stand: 07. Februar 2025

1. Veranstalter und Zweck

Veranstalter des Innovationspreis der Assekuranz ist zum einen die MORGEN & MORGEN GmbH (Elisabethenstrasse 20, 65428 Rüsselsheim) und zum anderen versicherungsmagazin (Springer Fachmedien Wiesbaden GmbH, Abraham-Lincoln-Straße 46, 65189 Wiesbaden). Ziel des Innovationspreises der Assekuranz ist es, echte Innovationen der Versicherungswirtschaft mit einer unabhängigen Auszeichnung hervorzuheben und die Innovationskraft der Versicherungswirtschaft zu fördern. Vermittler, Verbraucher und Arbeitnehmer sehen, wer Neues mit hohem Mehrwert schafft. 

2. Teilnahmeberechtigung

Teilnahmeberechtigt sind Unternehmen, Start-ups, und Einzelpersonen aus dem Bereich der Assekuranz, die eine innovative Lösung, ein Produkt oder eine Dienstleistung entwickelt haben, die in der Versicherungsbranche Anwendung findet.

3. Bewerbungsverfahren

  • Die Bewerbung erfolgt über das Online-Bewerbungsformular auf der Webseite https://www.innovationspreis-der-assekuranz.de/

4. Erforderliche Unterlagen

  • Vollständig ausgefülltes Bewerbungsformular.
  • Detaillierte Beschreibung der Innovation
  • Optional: Präsentationsunterlagen, Videos oder andere unterstützende Materialien.

5. Bewertungskriterien

Die Innovation wird hinsichtlich ihrer Neuwertigkeit und ihres Nutzens, den sie in einer oder in mehreren der drei Kategorien stiftet, bewertet.

  • Kategorie Gesellschaftsengangement: Unternehmen bringt innovativen Nutzen für unsere Gesellschaft ein.
  • Kategorie Arbeitgeberinitiative: Unternehmen generiert innovativen Mehrwert für die Menschen, die dort arbeiten oder arbeiten wollen oder auch für das Unternehmen selbst
  • Kategorie Kundenerlebnis: Innovationen schaffen einen echten Mehrwert für das Kundenerlebnis.

6. Jury und Auswahlverfahren

  • Die Jury setzt sich aus unabhängigen Experten der Versicherungsbranche zusammen.
  • Die Bewertung erfolgt in zwei Phasen: Einer Kurzbewerbung über das Onlineformular auf https://www.innovationspreis-der-assekuranz.de/. Im Anschluss an die Sichtung der eingereichten Unterlagen erfolgt ggf. eine weiterführende Befragung zu den Onlinebewerbungen.
  • Die Entscheidung der Jury ist endgültig und nicht anfechtbar.

7. Preise und Bekanntgabe

  • Der Gewinner des Innovationspreises der Assekuranz erhält eine Auszeichnung und eine Urkunde.
  • Die Preisverleihung findet November 2025 statt.
  • Die Gewinner werden im Vorfeld schriftlich benachrichtigt und auf der Webseite des Innovationspreises der Assekuranz veröffentlicht.

8. Veröffentlichung

  • Mit der Einreichung der Bewerbung erklären sich die Teilnehmer damit einverstanden, dass ihre Einreichungen im Zusammenhang mit dem Innovationspreis der Assekuranz veröffentlicht werden dürfen.
  • Die Teilnehmer gewähren MORGEN & MORGEN, versicherungsmagazin sowie der Jury das nicht exklusive, zeitlich und räumlich nicht beschränkte, kostenlose, übertragbare und für alle Nutzungsarten geltende Nutzungsrecht an den Bewerbungsmaterialien.
  • Das Nutzungsrecht umfasst das Recht die Bewerbungsmaterialien für eigene oder fremde Zwecke zeitlich unbefristet zu verwerten sowie zu vervielfältigen und/oder zu veröffentlichen und/oder zu bearbeiten.
  • Zur Vermeidung von Missverständnissen wird klargestellt, dass sämtliche Rechte an eingereichten Innovationen selbst bei dem Teilnehmer verbleiben.
  • Der Teilnehmer versichert mit Unterzeichnung der Bewerbung die Richtigkeit seiner Angaben, seine Berechtigung zur Einreichung der Bewerbung und dass er mit der Teilnahme an dem Wettbewerb keine Rechte Dritter oder sonstiges geltendes Recht verletzt

9. Haftung

  • Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für verlorene, verspätete, unvollständige oder fehlerhafte Einreichungen.
  • Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

10. Einverständniserklärung

Mit der Teilnahme am Bewerbungsverfahren erklären sich die Teilnehmer mit diesen Teilnahmebedingungen einverstanden.

11. Datenschutz

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt in gemeinsamer Verantwortlichkeit von MORGEN & MORGEN GmbH und des versicherungsmagazins. Die entsprechenden Informationen zur gemeinsamen Verantwortlichkeit nach Art. 26 Abs. 2 S. 2 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) finden Sie unter https://innovationspreis-der-assekuranz.de/datenschutzerklaerung/

Im Rahmen der ordnungsgemäßen Vertragsdurchführung setzt die MORGEN & MORGEN GmbH die auf der Seite LINK unter der Rubrik „Jury-Mitglieder“ genannten Personen  als Subunternehmer ein, mit der Tätigkeit als Jury-Mitglied.